Mit zusätzlichen Einzahlungen können Verbraucher ihre gesetzliche Rente erhöhen oder notwendige Vorversicherungszeiten für ihren Rentenanspruch erfüllen. Möglich ist dies, indem sie etwa für Zeiten ihrer schulischen Ausbildung freiwillige Beiträge nachzahlen, informiert die Deutsche Rentenversicherung Bund. Voraussetzung dafür ist, dass die Versicherten noch nicht älter als 45 Jahre sind. Grundsätzlich können Versicherte sich Ausbildungszeiten an einer Schule, Fachschule oder Hochschule ab dem 17. Geburtstag anrechnen lassen – und zwar höchstens für acht Jahre. Die Ausbildungszeiten müssen sie im Rahmen der Rentenkontenklärung nachweisen. Für schulische Ausbildungszeiten, die zwischen dem 16. und 17. Geburtstag liegen, sowie für Zeiten, die die anrechenbare Höchstdauer überschreiten, können sie freiwillige Beiträge nachzahlen. dpa