Ihre Frage zielt auf die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte nach § 23 des Einkommensteuergesetzes. Wie fast stets in unserem Steuerrecht sind die Einzelheiten kompliziert. Im Grundsatz gilt Folgendes: Verkaufe ich eine Immobilie, so ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei, wenn ich sie vor mehr als zehn Jahren angeschafft habe. Habe ich sie unentgeltlich, also durch Erbschaft oder Schenkung erworben, so wird mir die Zeit zugerechnet, die der Voreigentümer, also der Erblasser oder der Schenker, die Immobilie schon hatte. Wenn Sie bzw. Ihre verstorbene Ehefrau die Immobilie somit vor mehr als zehn Jahren angeschafft haben, dann ist der Verkaufsgewinn grundsätzlich steuerfrei. Aber Vorsicht! Es lauern Fallstricke, Besonderheiten gelten beispielsweise, falls Ihr Enkel bei der Schenkung noch Schulden übernehmen musste. Daher sollte Ihr Enkel vor dem Verkauf vorsorglich den Notar fragen, ob er Probleme sieht.