Reisevermittler darf Stornogebühr verlangen

von Redaktion

Ein Reisevermittler darf für das Stornieren oder Umbuchen eines Urlaubs eine Gebühr verlangen. Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sei rechtens, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 15 O 228/16). Darüber berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ (Ausgabe 6/2018).

In dem Fall ging es um ein Online-Portal aus den Niederlanden ohne Niederlassung in Deutschland. Es bot touristische Leistungen als Vermittler an. Für das Umbuchen oder Stornieren verlangte es laut AGB eine Gebühr von 55 Euro pro Reiseteilnehmer. Gegen diese Klausel klagte der Dachverband der Verbraucherzentralen in Deutschland – ohne Erfolg.

Mit der Buchung der Reise sei der Vermittlungsvertrag zwischen Portal und Urlauber zunächst abgeschlossen – denn der Kunde beabsichtige bei der Buchung ja nicht, die Reise gleich wieder zu stornieren, so das Gericht. Beim späteren Stornierungsauftrag handele es sich somit um eine neue Dienstleistung, für die der Vermittler entsprechend ein weiteres Entgelt kassieren dürfe. Der Urlauber war zudem nicht dazu verpflichtet, Umbuchungen und Stornierungen mithilfe des Portals abzuwickeln. Der Verbraucher habe die doppelte Wahl, so das Gericht: Will er überhaupt stornieren? Und will er dafür den Vermittler nutzen? Daran sei nichts zu beanstanden.  dpa

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