Uniform, Kittel oder Blaumann – Arbeitnehmer können Ausgaben für Arbeitskleidung oft als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Neben dem Kaufpreis gehören dazu auch Kosten für die Reinigung, erklärt die Bundessteuerberaterkammer in Berlin. Die Abgrenzung zu den nicht abzugsfähigen allgemeinen Kost
Dieser Artikel (ID: 963828) ist am 22.01.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).