Uniform, Kittel oder Blaumann – Arbeitnehmer können Ausgaben für Arbeitskleidung oft als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Neben dem Kaufpreis gehören dazu auch Kosten für die Reinigung, erklärt die Bundessteuerberaterkammer in Berlin. Die Abgrenzung zu den nicht abzugsfähigen allgemeinen Kosten der Lebensführung kann im Einzelfall aber schwierig sein. dpa