Kaminkehrer: Das Wahlrecht nutzen

von Redaktion

Mehr Auswahl und sinkende Preise – das war die Hoffnung vieler Immobilienbesitzer, als vor sechs Jahren der freie Wettbewerb unter den Kaminkehrern eingeführt wurde. Allerdings nutzen nur wenige Kunden das Wahlrecht, trotz Möglichkeiten den Preis zu verhandeln.

Kaum einer macht bei Kaminkehrern von dem neu eingeführten Wahlrecht Gebrauch. Das schreibt die Zeitschrift „Finanztest“ in ihrer aktuellen Ausgabe. Dabei gibt es viele Leistungen, für die nicht nur der Bezirkskaminkehrer zuständig ist sondern auch von anderen Kehrern übernommen werden dürfen. Tipp der Finanztester: Auftraggeber können die Kosten freier Leistungen verhandeln – diese Chance sollten sie auch nutzen.

Die meisten Kunden sind zufrieden

„98 Prozent der Kunden sind mit ihrem Schornsteinfeger zufrieden“, sagt Alexis Gula vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, in dem gut 7500 Innungsbetriebe organisiert sind. „Das ist eine Frage des Vertrauens. Man kennt sich eben seit vielen Jahren.“ Andere sehen die mangelnde Wechselbereitschaft kritischer: „Die Leute wissen gar nichts von ihrem Wahlrecht“, so Kaminkehrer Sven Blank aus Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern. „Oder sie haben Angst vor Konflikten mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger.“

Bezirkskaminkehrer hat das Sagen

Denn auch wenn Hauseigentümer jetzt selbst entscheiden können, wer bei ihnen zu Hause den Kamin kehrt: Der Bezirkskaminkehrer bleibt weiter für sie zuständig und kommt alle paar Jahre zur sogenannten Feuerstättenschau. So verlangt es das entsprechende Schornsteinfeger-Handwerksgesetz. Es unterscheidet zwischen „freien“ und „hoheitlichen“ Aufgaben. Die Feuerstättenschau gehört zu den „hoheitlichen“ Arbeiten, die nur der bevollmächtigte Bezirkskaminkehrer durchführen darf.

Im Schnitt alle dreieinhalb Jahre kommt dafür der Meister persönlich vorbei und begutachtet alle Feuerstätten und Abgasanlagen im Haus und überprüft ihre Betriebs- und Brandsicherheit. Anschließend stellt er den Feuerstättenbescheid aus. Darin steht, welche Arbeiten der Kaminkehrer wann durchführen muss. Diese im Feuerstättenbescheid genannten Aufgaben sind die „freien“ Tätigkeiten, für die der Kunde einen eigenen Kaminkehrer suchen darf.

Streit ist häufigster Wechselgrund

Was vielen Hauseigentümern nicht bewusst ist: Auch wer sich keinen anderen Kaminkehrer sucht und alle Arbeiten weiterhin vom zuständigen Bezirkskaminkehrermeister erledigen lässt, kann mit ihm über die Kosten verhandeln. Einheitlich geregelt sind nur die Gebühren für die hoheitlichen Aufgaben. Den Spielraum für Preisverhandlungen halten viele Experten aber für begrenzt. Zwar werben freie Kaminkehrer gern, dass sie ihre Leistungen 20 bis 30 Prozent günstiger anbieten. Zusätzliche Anfahrtswege und Formalitäten verringern den Preisvorteil jedoch oft.

Grund für einen Wechsel des Kaminkehrers ist daher selten ein günstigerer Preis. „Meist stecken zwischenmenschliche Probleme dahinter“, beobachtet Alexis Gula vom Schornsteinfegerverband. Hausbesitzer, die nach einem Streit mit dem Kaminkehrer einen neuen Vertreter der Zunft suchen, haben es allerdings nicht leicht. Datenbanken mit freien Kaminkehrern gibt es kaum oder sie listen nur wenige Anbieter auf. Hauseigentümern, die den Kaminkehrer wechseln wollen, bleibt da meist nur, den Kollegen aus dem Nachbarkehrbezirk zu beauftragen.

So lässt sich Geld sparen

Kunden sollten den Kaminkehrer um ein Angebot für die freien Tätigkeiten bitten. Auch sollten sie nachfragen, sobald sie etwas nicht verstehen, zum Beispiel, weil er Abkürzungen verwendet. Kunden, die mit ihrem Kaminkehrer nicht zufrieden sind, sollten sich einen anderen suchen. Eine Suche nach Postleitzahlen ist im Internet über die Datenbank schornsteinfegernetzwerk.de möglich. Unter energieverbraucher.de lassen sich freie Kaminkehrer finden. Ebenfalls zu beachten: Die Kosten für die Reinigung durch den Kaminkehrer lassen sich von der Steuer absetzen. Sie gelten beim Finanzamt als absetzbare Handwerkerleistungen.

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