Der Betrieb digitaler Stromzähler wird Verbrauchern mitunter gesondert in Rechnung gestellt. In diesen Fällen dürfen die Kosten für den Messstellenbetrieb aber nicht mehr auf der Rechnung des Stromanbieters auftauchen. Sie muss entsprechend gesenkt sein, erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-W
Dieser Artikel (ID: 968615) ist am 29.01.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).