Digitalen Stromzähler nicht doppelt bezahlen

von Redaktion

Der Betrieb digitaler Stromzähler wird Verbrauchern mitunter gesondert in Rechnung gestellt. In diesen Fällen dürfen die Kosten für den Messstellenbetrieb aber nicht mehr auf der Rechnung des Stromanbieters auftauchen. Sie muss entsprechend gesenkt sein, erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Mehr als 20 Euro pro Jahr dürften unverlangt eingebaute digitale Stromzähler nicht kosten. Das gilt nicht für vernetzte Geräte (Smart Meter). Die Verbraucherschützer raten, beim Strompreisvergleich darauf zu achten, wie die Anbieter die Zähler-Abrechnung handhaben. Das sei in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nachzulesen. Dagegen ist auf die Angaben von Tarifvergleichsportalen an dieser Stelle laut der Verbraucherzentrale kein Verlass: Sie machten nicht kenntlich, ob die dargestellten Preise den Betrieb digitaler Zähler enthalten oder der Posten gesondert abgerechnet wird. Einfacher ist die Regelung für analoge Zähler, welche mit mechanischen Zahlenwalzen den Stromverbrauch aufzeichnen. Die Kosten für deren Betrieb sind in aller Regel Teil der Stromrechnung.

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