Telefaxwerbung ist im privaten Bereich ohne ausdrückliches Einverständnis des Empfängers unzulässig (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb). Gleiches gilt auch für den Fall, dass ein geschäftlicher Telefaxanschluss durch Werbebriefe per Telefax blockiert wird. Es sei denn, es besteht zwischen Absender und Empfänger eine Geschäftsverbindung und der Absender darf annehmen, dass der Adressat die Faxwerbung wünscht.
Wer sich vor unerwünschter inländischer Telefaxwerbung schützen möchte, kann sich unter www.robinsonliste.de ein Antragsformular für den Eintrag in eine Sperrliste sowie ein Informationsblatt abrufen. Dieser Eintrag hat allerdings nur Wirkung gegenüber Firmen, die dem jeweiligen Verband angeschlossen sind. Bei unzulässiger Telefaxwerbung durch deutsche Unternehmen ist eine Rechtsverfolgung möglich. Es kann z. B. durch einen Verbraucherverband per Abmahnung und einstweiliger Verfügung ein Werbeverbot erreicht werden. Bei gewerblichen Anschlüssen haben die Verbraucherzentralen allerdings keine Handhabe. Leider können aber nur wenige Faxzusender erfolgreich abgemahnt werden. Unseriös arbeitende Firmen versuchen einer rechtlichen Verfolgung zu entgehen: auf den Telefaxen wird keine Absender-Faxkennung angegeben, es fehlt der Firmenname, wird eine Adresse angegeben, ist sie oft falsch, häufig wird die Werbung vom Ausland übermittelt, dann ist es meist problematisch oder unmöglich, die Verantwortlichen zu ermitteln, da unseriöse Firmen meist nicht im Gewerberegister gemeldet sind.
Sie könnten sich auch individuell auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches gegen die Zusendung weiterer Telefaxwerbesendungen zur Wehr setzen. Damit ist jedoch für Sie, wie bei jeder Klage, ein erhebliches Kostenrisiko verbunden, zumal wenn die Firmen ihre Firmensitze ins Ausland verlegen. Wir können Ihnen daher den Gerichtsweg nicht unbedingt empfehlen.
In jedem Fall empfehlen wir, eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einzureichen: Diese hat die Möglichkeit, gegen Rufnummernmissbrauch vorzugehen und kann auch Rufnummern abschalten. Neben den oben genannten Maßnahmen kann man nachts den Faxanschluss abschalten, eine neue Faxnummer beantragen, sich nicht in öffentliche Verzeichnisse eintragen bzw. sich aus solchen löschen lassen und mit der Weitergabe der Faxnummer äußerst sparsam umgehen.