Was BEV-Kunden jetzt wissen müssen
Nach der Pleite des Energieversorgers sollten Betroffene ihre Lastschriftmandate widerrufen
Nach der Insolvenz des Münchner Strom- und Gasanbieters BEV (Bayerische Energieversorgungsgesellschaft) sollen betroffene Kunden kein Geld mehr auf die Konten des Versorgers überweisen. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin. Der vorläufige Insolvenzverwalter, der Münchner Anwalt Axel Bierbach