Was BEV-Kunden jetzt wissen müssen

von Redaktion

Nach der Pleite des Energieversorgers sollten Betroffene ihre Lastschriftmandate widerrufen

Nach der Insolvenz des Münchner Strom- und Gasanbieters BEV (Bayerische Energieversorgungsgesellschaft) sollen betroffene Kunden kein Geld mehr auf die Konten des Versorgers überweisen. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin. Der vorläufige Insolvenzverwalter, der Münchner Anwalt Axel Bierbach, werde Kunden ein Ersatzkonto mitteilen.

Zwar teilte der Anwalt mit, dass der nächste Lastschrifteinzug für Februar 2019 nicht mehr erfolgen werde. Trotzdem rät die Verbraucherzentrale: „Widerrufen Sie zur Sicherheit Sepa-Lastschriftmandate, falls die BEV noch welche von Ihnen hat.“ Dies sollte schriftlich geschehen, am besten per Einschreiben gegenüber der BEV.

„Betroffen sind auch alle, die von der BEV einen Bonus versprochen bekommen haben, zum Beispiel nach zwölf Monaten Vertragslaufzeit, oder zu viel bezahltes Geld zurückbekommen müssten“, so die Verbraucherschützer. Diese Ansprüche werden Kunden vermutlich im Rahmen des Insolvenzverfahrens stellen müssen. Dafür sei es jetzt noch zu früh, der Insolvenzverwalter werde später darüber informieren.

Kunden der BEV werden nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters ab sofort durch die Ersatzversorgung durch den kommunalen Grundversorger ohne Unterbrechung mit Strom und Gas beliefert. „Die Kunden, die sich in dieser Ersatzversorgung befinden, werden automatisch vom Grundversorger darüber informiert.“

Eine Kündigung des bisherigen BEV-Vertrags sei nicht nötig. „Da die BEV ihre Lieferverpflichtungen aus den Verträgen nicht mehr erfüllen kann, sieht das Gesetz in Deutschland vor, dass die Kunden automatisch in der Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger mit Strom und Gas beliefert werden.“

In vielen bayerischen Kommunen ist der Energiekonzern Eon der Grundversorger. „Allein in Bayern rechnen wir damit, dass mehrere zehntausend Kunden betroffen sind“, sagte ein Eon-Sprecher. Eon werde die betroffenen BEV-Kunden in den nächsten Tagen schriftlich über die Übernahme der Belieferung und über die verschiedenen Angebote und Tarife informieren.

Allerdings gilt in der Grundversorgung: „Das sind in der Regel teure Tarife“, warnt die Verbraucherzentrale. Kunden sollten sich daher dringend um einen neuen Strom- beziehungsweise Gasvertrag kümmern.

Kunden, die noch ein Guthaben bei der BEV haben, müssen jetzt um ihr Geld bangen: Insolvenzbedingt könne die BEV ihren Zahlungsverpflichtungen zur Erstattung von Guthaben nicht nachkommen, teilte der vorläufige Insolvenzverwalter mit. Im Insolvenzverfahren seien grundsätzlich alle Gläubiger gleich zu behandeln. Eine bevorzugte Zahlung an die Gruppe der Kunden sei nicht erlaubt. Forderungen müssten daher in der Insolvenztabelle angemeldet werden. Das werde aber erst nach der Eröffnung des Verfahrens möglich sein. sh

Mehr Informationen

finden betroffene Kunden auf der Internet-Präsenz der Verbraucherzentrale NRW:

www.bit.ly/bev-insolvenz

Auch der vorläufige Insolvenzverwalter hat eine Internet-Seite eingerichtet:

www.bev-inso.de

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