LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wer zahlt fürs Schneeräumen?
Georg R.: „Der Winterdienst (Schneeräumen und streuen) bei einem 5-Familien-Haus wurde bisher von den Mietern selbst erledigt. Seit diesem Winter wird dies von einem privaten Hausmeisterservice mit einem Kleinschlepper mit Schneepflug durchgeführt. Sind die Kosten dafür mit der Nebenkostenabrechnung umlagefähig?“
Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass der Mieter die Betriebskosten zu tragen hat. Hierzu gehören auch die Kosten für den Winterdienst, sie sind auf die Mieter in der Betriebskostenabrechnung umlegbar. Wenn allerdings im Mietvertrag vereinbart ist, dass die Mieter den Räumdienst übernehmen, ka