LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wer zahlt fürs Schneeräumen?

Georg R.: „Der Winterdienst (Schneeräumen und streuen) bei einem 5-Familien-Haus wurde bisher von den Mietern selbst erledigt. Seit diesem Winter wird dies von einem privaten Hausmeisterservice mit einem Kleinschlepper mit Schneepflug durchgeführt. Sind die Kosten dafür mit der Nebenkostenabrechnung umlagefähig?“

Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass der Mieter die Betriebskosten zu tragen hat. Hierzu gehören auch die Kosten für den Winterdienst, sie sind auf die Mieter in der Betriebskostenabrechnung umlegbar. Wenn allerdings im Mietvertrag vereinbart ist, dass die Mieter den Räumdienst übernehmen, ka

Dienstag, 23. Dezember 2025

30 Tage einmalig 0,99€

  • Testen Sie unser
  • ePaper einen Monat lang.
  • Jederzeit kündbar.
Jetzt testen

3 Monate für 1 einmalig nur 34,90€

  • Unser günstiger Einstieg:
  • 3 Monate lang zum Vorteilspreis lesen.
Angebot sichern

Sie interessieren sich für die gedruckte Zeitung?

Passende Angebote dazu finden Sie hier.

Abonnenten-Login Anmeldung für Abonnenten

ePaper-Zugang freischalten
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.