Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass der Mieter die Betriebskosten zu tragen hat. Hierzu gehören auch die Kosten für den Winterdienst, sie sind auf die Mieter in der Betriebskostenabrechnung umlegbar. Wenn allerdings im Mietvertrag vereinbart ist, dass die Mieter den Räumdienst übernehmen, kann der Vermieter diese Regelung nicht einfach einseitig aufheben. Dafür bräuchte er die Einwilligung der Mieter. Der Vermieter kann nicht einen externen Dienstleister beauftragen und die Kosten von den Mietern verlangen. Da es somit auf die vertraglichen Regelungen ankommt, sollten Sie weiteren fachlichen Rat einholen.