LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wer zahlt fürs Schneeräumen?

von Redaktion

Georg R.: „Der Winterdienst (Schneeräumen und streuen) bei einem 5-Familien-Haus wurde bisher von den Mietern selbst erledigt. Seit diesem Winter wird dies von einem privaten Hausmeisterservice mit einem Kleinschlepper mit Schneepflug durchgeführt. Sind die Kosten dafür mit der Nebenkostenabrechnung umlagefähig?“

Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass der Mieter die Betriebskosten zu tragen hat. Hierzu gehören auch die Kosten für den Winterdienst, sie sind auf die Mieter in der Betriebskostenabrechnung umlegbar. Wenn allerdings im Mietvertrag vereinbart ist, dass die Mieter den Räumdienst übernehmen, kann der Vermieter diese Regelung nicht einfach einseitig aufheben. Dafür bräuchte er die Einwilligung der Mieter. Der Vermieter kann nicht einen externen Dienstleister beauftragen und die Kosten von den Mietern verlangen. Da es somit auf die vertraglichen Regelungen ankommt, sollten Sie weiteren fachlichen Rat einholen.

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