Für gesetzlich Krankenversicherte sind sämtliche gezahlten Beiträge für die Basisabsicherung steuerlich abzugsfähig. Darauf macht die Bundessteuerberaterkammer aufmerksam. Keine Berücksichtigung hingegen findet der Beitragsanteil, der etwa der Finanzierung von Krankengeld dient. Bei privat Krankenve
Dieser Artikel (ID: 971570) ist am 02.02.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).