Kassenbeiträge absetzbar

von Redaktion

Für gesetzlich Krankenversicherte sind sämtliche gezahlten Beiträge für die Basisabsicherung steuerlich abzugsfähig. Darauf macht die Bundessteuerberaterkammer aufmerksam. Keine Berücksichtigung hingegen findet der Beitragsanteil, der etwa der Finanzierung von Krankengeld dient. Bei privat Krankenversicherten erkennt das Finanzamt nicht alle Aufwendungen an. So bleiben beispielsweise Beitragsbestandteile für die Chefarzt-Behandlung oder das Einzelzimmer unberücksichtigt.

Artikel 6 von 8