Was Germania-Kunden wissen müssen

von Redaktion

Nach Airberlin ist nun die nächste deutsche Fluggesellschaft am Ende. Germania hat Insolvenz angemeldet und den Flugbetrieb eingestellt. Betroffene Passagiere haben unterschiedliche Rechte.

Nach dem Insolvenzantrag der Airline Germania gibt es Fluggäste erster und zweiter Klasse. Entscheidend ist, ob ihr Flugticket zu einem Veranstalterpaket gehört oder ob sie es individuell gebucht haben. Veranstaltergäste, die ihre Reise pauschal gebucht haben, hätten „die besseren Karten“, weil der Anbieter für sie eine Ersatzbeförderung organisieren muss, erläutert die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Wer direkt bei der Fluggesellschaft gebucht hat, müsse sich „auf den Totalverlust des Ticketpreises einstellen“.

Der Flughafen München ist mit neun Flügen in der Woche kaum betroffen. An vielen kleineren Flughäfen – etwa Nürnberg – hat Germania einen erheblichen Teil der Flüge abgewickelt.

Wie Reisende heim kommen

Die deutschen Fluggesellschaften wollen nach eigenen Angaben dabei mithelfen, dass im Ausland gestrandete Passagiere zurück nach Deutschland geflogen werden können. Für Germania-Fluggäste, die keine Pauschalreise gebucht haben und nun ihren Rückflug verlieren, wollen sie verfügbare Sitzplätze zu Sonderkonditionen anbieten. Daran beteiligen sich die Lufthansa und die weiteren Fluglinien des Konzerns Austrian Airlines, Swiss und Eurowings sowie die Charterfluggesellschaft Condor und Tuifly. Betroffene Passagiere sollten sich direkt an die Fluggesellschaften wenden.

Pauschalreisende sind im Vorteil

Für Veranstaltergäste trägt der Anbieter das Insolvenzrisiko. Pauschalurlauber mit Germania-Ticket sollten daher den Veranstalter kontaktieren. Bei vielen Reiseveranstaltern liefen kurz nach Bekanntwerden des Insolvenzantrages bereits die Bemühungen auf Hochtouren, Gäste auf andere Airlines umzubuchen.

Die Unternehmen versuchten „alles, dies für die Reisenden so verträglich wie möglich zu gestalten“, erklärte Kerstin Heinen vom Deutschen Reiseverband (DRV) in Berlin. Zu den Anbietern, die Gäste nach und nach umbuchen, gehörten nach eigenen Angaben die Tui, die Marken der DER Touristik (darunter ITS und Jahn Reisen), die von Thomas Cook (darunter Neckermann und Bucher Reisen) sowie Schauinsland Reisen, Alltours und FTI.

Eventuell anfallende Kosten – zum Beispiel für eine Zusatzübernachtung an einem Urlaubsort – würden übernommen, teilten mehrere Veranstalter mit. Umgebucht würden betroffene Gäste zum Beispiel auf Flugverbindungen mit der Condor, Eurowings und Tuifly, hieß es bei DER Touristik.

Wenn sich durch solche Umbuchungen ein Abflugort ändert, muss der Veranstalter die Kosten für die Beförderung an den neugewählten Flughafen übernehmen, erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Direktbucher müssen meist erneut bezahlen

Kaum Rechte haben Direktbucher, die ihre Tickets nicht als Teile eines Reisepakets erworben haben, sagt Sabine Fischer-Volk. Für Airlines gebe es keine Insolvenzsicherungspflicht. Solche Reisende müssten sich selbst um Ersatzflüge kümmern und ein zweites Mal für Tickets bezahlen.

Zwar könnten sie versuchen, aus der Insolvenzmasse diese Auslagen sowie Entschädigungsansprüche nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung erstattet zu bekommen. „Eine Rückzahlung ist aber unwahrscheinlich“, schätzt Fischer-Volk. „Das wissen wir aus vergangenen Pleiten wie bei Airberlin.“

Wer als Direktbucher kurz vor einer mit Germania geplanten Reise steht und nun überlegt, diese abzusagen, sollte dabei eines bedenken: Weitere gebuchte Leistungen wie Hotelübernachtungen und ein Mietwagen am Ziel stehen ja zur Verfügung und müssten in jedem Fall bezahlt werden – selbst wenn die Anreise an den Urlaubsort unterbleibt.

Hoffnung für Kreditkartenkunden

Hoffnung besteht laut dem Fluggasthelfer-Portal Airhelp für Passagiere, die als Zahlungsmittel die Kreditkarte gewählt haben. Für eine Gutschrift muss der jeweiligen Kreditkartenfirma ein Dokument zugeschickt werden, das die erfolglose Geldforderung bei der Fluggesellschaft bescheinigt. dpa/afp

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