LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Was können wir absetzen?
Inge H.: „Wir haben eine Immobilie, auf die noch ein Nießbrauchsrecht liegt. Wir haben für das Haus neue elektrische Rollläden im Gesamtwert von 4900 Euro angeschafft. Können wir den ganzen Betrag steuerlich absetzen oder nur die Lohnkosten?“
Unterstellt, dass Sie selbst in Ihrem mit Nießbrauch belasteten Haus wohnen, können Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung haushaltsnahe Handwerkerleistungen, welche in und für Ihren privaten Haushalt angefallen sind, in Höhe von 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens jedoch 1200 Euro, gelten