Alternative Heilmethoden, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, mehr Leistung bei einem Krankenhausaufenthalt und Haushaltshilfen – viele Kassen bieten auf Familien zugeschnittene Zusatzleistungen an. Ein Kassenwechsel kann sich lohnen.
Standardleistungen
Ein Großteil der Gesundheitsversorgung der Kinder ist bei allen Kassen gleich. Oft wissen Eltern aber gar nicht, auf welche Leistungen sie generell einen Anspruch haben. Die medizinische Versorgung bei Krankheit decken alle Krankenkassen ab. Sie bezahlen die Vorsorgeuntersuchung U1 bis U9, Impfungen, in gewissem Umfang auch Zahnarztbesuche, Zahnspangen und Brillen. Medikamente erstatten die Krankenkassen umfangreich. Unter bestimmen Voraussetzungen können Eltern Kinderkrankengeld sowie eine Haushaltshilfe erhalten. Darüber hinaus können die Kassen freiwillige Zusatzleistungen anbieten.
Vorsorgeuntersuchung
„Vor allem die zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2 wie auch alternative Heilmethoden können interessant sein“, sagt Peter Grieble, Gesundheitsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die U10 und U11 schließen die Lücke zwischen dem fünften und zwölften Lebensjahr, in der standardmäßig keine Vorsorgeuntersuchung ansteht. Die J2 kommt für Jugendliche ab 16 Jahren infrage.
Alternative Methoden
Je nach Kasse gibt es Leistungen in unterschiedlicher Höhe, etwa für Homöopathie oder Osteopathie. „Die Behandlungen müssen oft beim Arzt mit Zusatzausbildung erfolgen, Besuche beim Heilpraktiker werden zum großen Teil nicht erstattet“, sagt Grieble. Einige Kassen gewähren auch einen Zuschuss von rund 100 Euro im Jahr für Naturarzneimittel. Die Techniker und die Securvita gehören zu den leistungsstarken Anbietern in diesem Bereich.
Spezielle Hilfe
„Für manchen werden auch medizinische 24-Stunden-Hotlines für Eltern ein bedarfsorientiertes Extra sein“, sagt Grieble, vor allem, wenn der nächste Kinderarzt weit entfernt ist. Solche Kinderarzt-Hotlines bieten zum Beispiel DAK, Barmer, HEK und die AOKs. Auch erweiterte Leistungen bei Haushaltshilfen im Krankheitsfall können interessant sein. Üblicherweise zahlen die Kassen die Hilfe nur, wenn die Kinder bis zu zwölf Jahre alt sind. Manche Kassen haben diese Altersgrenze angehoben auf 14, zum Beispiel die AOKs und die HKK auf 15 wie die Knappschaft oder sogar auf 16 Jahre wie die BIG Direkt Gesund. Müssen Kinder ins Krankenhaus, wollen Vater oder Mutter natürlich als Begleitperson bei dem Kind übernachten. Für Rooming-in kommen Krankenkassen in medizinisch begründeten Fällen auf. Bei Kindern bis sechs Jahren ist dies meist unproblematisch. Einige Kassen leisten auch ohne Arztbescheinigung oder haben die Altersgrenze auf zehn Jahre, zum Beispiel IKK Classic, oder gar zwölf Jahre, wie etwa die Viactiv, angehoben.
Bedingungen
Die Zusatzleistungen sind bei Kassen oft an Bedingungen geknüpft, etwa an die Teilnahme an einem Bonusprogramm. Oder sie werden in Form eines Gesundheitskontos oder -budgets gewährt. Dann steht den Versicherten ein Budget im Jahr zur Verfügung von beispielsweise 200 Euro, das sie für Zusatzleistungen einsetzen können. Unterm Strich erhalten Versicherte aber oft mehr Leistung bei Kassen ohne Budget.
Zusatzbeitrag
Im besten Fall gehen gute Zusatzleistungen Hand in Hand mit einem günstigen Zusatzbeitrag. Die Kassen erheben durchschnittlich 0,9 Prozent vom Bruttoeinkommen als Zusatzbeitrag. Die Hälfte davon müssen Versicherte selbst bezahlen. „Diese Kosten sollten sie bei einem eventuellen Kassenwechsel im Blick haben“, sagt Grieble.
Mehr Informationen
zum Thema gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 52 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 8. März. Das Fax-Gerät auf „Polling“ oder „Sendeabruf“ stellen, Fax-Service-Nummer wählen und Starttaste drücken. Kein Fax? Dann senden Sie einen mit 0,85 Euro frankierten Rückumschlag plus 1,45 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf.