Geschädigte haben nach einem Verkehrsunfall Anspruch darauf, dass die gegnerische Versicherung die Kosten der Reparatur ersetzt. Das umfasst alle Posten eines zuvor erstellten Gutachtens. Reinigungskosten im Zusammenhang mit einer Lackierung muss sie ebenfalls ersetzen. Diese sind nicht in den Lacki
Dieser Artikel (ID: 977794) ist am 12.02.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).