LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Ab wann läuft die Zehnjahres-Frist?

von Redaktion

Martin T.: „Ich habe am 2. Februar 2009 einer Nichte den steuerfreien Höchstbetrag von 20 000 Euro geschenkt. Ich erwäge, diese Schenkung nach Ablauf der Zehnjahresfrist zu wiederholen. Ab wann läuft die Frist, nach der eine erneute Schenkung steuerfrei bleibt? Datumsgenau ab dem Tag der ersten Schenkung oder läuft die Frist erst ab dem Jahresende, in dem die Schenkung vollzogen wurde, im konkreten Fall also erst ab 31. Dezember 2009 ?“

Ein Geschenk erfolgt ohne Gegenleistung und gibt Ihnen das gute Gefühl, einer geschätzten Person, in Ihrem Fall Ihrer Nichte, eine Freude zu machen. Sie haben vollkommen recht: Alle zehn Jahre können Sie im Rahmen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes steuerfreie Schenkungen vornehmen.

Die Zehnjahres-Frist bei Schenkungen beginnt mit dem Tag, mit dem die Schenkung endgültig vollzogen ist. Das heißt, wenn Sie den Betrag am 2. Februar 2009 in bar an Ihre Nichte übergeben haben, endet der Zehnjahreszeitraum mit Ablauf 2. Februar 2009 um 24:00 Uhr. Sofern Sie den Betrag Ihrer Nichte überwiesen haben, beginnt die Frist mit Ablauf des Tages, an dem Ihre Nichte das Geld auf ihrem Konto hatte.

Sollten Sie innerhalb des Zehnjahres-Zeitraumes sterben und Ihrer Nichte etwas vererben, muss Ihre Nichte im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung diese Schenkung angeben.

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