Einen vorgetäuschten Autounfall muss eine Vollkaskoversicherung ihrem Kunden beweisen. Viele Indizien reichen aber dafür oft aus. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Coburg (Az.: 24 O 360/16), auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist.
Ein Paar fuhr bei Regen mit ihrem Auto auf einer Landstraße.
Dieser Artikel (ID: 979215) ist am 14.02.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).