Einen vorgetäuschten Autounfall muss eine Vollkaskoversicherung ihrem Kunden beweisen. Viele Indizien reichen aber dafür oft aus. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Coburg (Az.: 24 O 360/16), auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist.
Ein Paar fuhr bei Regen mit ihrem Auto auf einer Landstraße. Dabei kam es von der Fahrbahn ab und landete an einem Baum. Aufgrund der Umstände habe er die Kontrolle verloren, erklärte der Fahrer. Das beschädigte Auto verkaufte er kurz danach unrepariert für 12 000 Euro. Von seiner Vollkasko wollte er zunächst 24 000 Euro, später eine geringere Summe haben. Die Versicherung weigerte sich, denn der Mann sei absichtlich gegen den Baum gefahren. Die Sache ging vor Gericht. Das gab der Versicherung aufgrund vieler Indizien recht. Unter anderem äußerte sich der Mann unterschiedlich zum Ablauf des Unfalls. So änderte er zum Beispiel nach dem Vorliegen eines Gutachtens die Angaben zu seinem Bremsverhalten vor der Kollision oder machte „auch fragwürdige Angaben“ zum Zweck der Autofahrt. Der Sachverständige hielt den behaupteten Hergang für unplausibel. So fehlten Lenkbemühungen vor dem Baumaufprall. Das Tempo habe der Fahrer so gewählt, dass es für die Insassen ungefährlich war, aber hohen Schaden anrichten konnte. Das Paar war zudem binnen drei Jahren in fünf ähnliche Unfälle verwickelt. dpa