Büroarbeit in Wohnung erlaubt

von Redaktion

Ein Mieter darf seine Wohnung nicht gewerblich nutzen. Das teilt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mit und verweist auf ein Urteil des Amtsgerichts München. In dem verhandelten Fall ging es um den Betrieb einer Skiwerkstatt in einem Wohngebäude durch den Mieter (Az.: 423 C 8953/17). Nach der mehrheitlichen Rechtsprechung ist allerdings eine gewerbliche Nutzung in geringem Umfang zulässig, wenn die übrigen Bewohner nicht beeinträchtigt werden. So hat das Landgericht Stuttgart entschieden, dass ein Mieter am Abend und am Wochenende in der Wohnung Büroarbeiten erledigen darf. Dabei ist unerheblich, ob ein Büroschild am Briefkasten angebracht ist (Az.: 16 S 327/91).

Artikel 6 von 10