Kein Geld für den Abiturball

von Redaktion

Die Teilnahme am Abiturball zählt zum Privatvergnügen. Schüler, deren Eltern Hartz-4-Leistungen beziehen, haben daher keinen Anspruch auf zusätzliche finanzielle Unterstützung. Das hat das Sozialgericht in Düsseldorf entschieden (Az.: S 43 AS 2221/18). Grundsicherungsleistungen dienten der Existenzsicherung. Es gebe keinen Anspruch darauf, an gesellschaftlichen Ereignissen teilnehmen zu können. In dem Fall hatten zwei Schülerinnen geklagt. Für die Abifeier wollten sie zusätzlich jeweils rund 200 Euro vom Jobcenter. Das Jobcenter lehnte ab. Die Teilnahme an der privaten Schulabschlussfeier sei zwar wünschenswert, befand das Gericht. Sie war jedoch nicht verpflichtend oder geboten.

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