LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wer erbt – und was ist mit der Steuer?

von Redaktion

Resi K.: „Meine Eltern haben zwei Kinder und eine Doppelhaushälfte. Wie läuft denn die gesetzliche Erbfolge ab, wenn ein Elternteil verstirbt, der andere jedoch im Haus leben bleibt. Welche Gefahren gibt es bezüglich der Erbschaftssteuer?“

Wenn Ihre Eltern keinen Ehevertrag geschlossen und damit im gesetzlichen Güterstand leben, erben beim Tod des erstversterbenden Elternteils der überlebende Ehegatte zur Hälfte und die beiden Kinder zu je einem Viertel. Sofern das Haus den Eltern je zur Hälfte gehört, bedeutet das, dass nach dem Erbfall der überlebende Ehegatte zu Dreivierteln Eigentümer ist und die beiden Kinder zu je einem Achtel. Hier besteht vor allem für den überlebenden Elternteil die Gefahr, dass eines oder beide Kinder das Haus „versilbern“ wollen. Schlimmstenfalls kann jeder Miteigentümer das Haus im Wege der sogenannten Teilungsversteigerung versteigern lassen. Wenn Sie sich jedoch alle einig sind, spricht natürlich nichts dagegen, dass der überlebende Elternteil im Haus wohnen bleibt. Gegebenenfalls können Sie und Ihr Geschwister auch verlangen, dass das Elternteil dann eine Art Miete zahlt. Sofern die Erbmasse nur aus dem Haus besteht, fällt für den überlebenden Elternteil keine Erbschaftsteuer an, wenn er zehn Jahre in dem Haus wohnen bleibt. Daneben gibt es für den Ehegatten des Erstverstorbenen auch noch einen Freibetrag von 500 000 Euro. Die Kinder haben einen Freibetrag von jeweils 400 000 Euro nach jedem Elternteil. Sofern der Wert des Erbteils von je 1/8 bzw. im zweiten Erbfall je 1/2 jeweils unter diesem Wert bleibt, fällt auch für die Kinder keine Erbschaftsteuer an.

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