LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Hat der Bruder einen Erbanspruch?

von Redaktion

Kerstin F.: „Erbteil ist ein von mir und meinem Sohn und dessen Familie selbst bewohntes Vierfamilienhaus (zwei Wohnungen vermietet). Ich bin verwitwet und das Haus gehört jeweils zu 50 Prozent mir und meinem Sohn. In meinem Todesfall erbt alles mein Sohn, das ist klar. Sollte mein Sohn vor mir versterben, fällt sein Erbteil wieder an mich zurück (notariell festgelegt). Was passiert aber, sollte ich versterben? Bekommt dann mein Bruder auch etwas?“

Falls Sie keine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) errichtet haben, kommt die gesetzliche Erbfolge nach Ihrem Ableben zum Zug. Im Falle des Vorversterbens Ihres Sohnes treten an seine Stelle seine Kinder, also Ihre Enkelkinder. Ihre Enkel erben dann automatisch. Auch ohne letztwillige Verfügung hat Ihr Bruder weder Erb- noch Pflichtteilsansprüche.

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