Falls Sie keine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) errichtet haben, kommt die gesetzliche Erbfolge nach Ihrem Ableben zum Zug. Im Falle des Vorversterbens Ihres Sohnes treten an seine Stelle seine Kinder, also Ihre Enkelkinder. Ihre Enkel erben dann automatisch. Auch ohne letztwillige Verfügung hat Ihr Bruder weder Erb- noch Pflichtteilsansprüche.