Chef und Staat helfen beim Sparen

von Redaktion

Arbeitgeber helfen ihren Beschäftigten beim Sparen. Auch der Staat gibt in vielen Fällen noch was dazu. Wie das geht? Mit Vermögenswirksamen Leistungen. Darauf sollte niemand verzichten.

Vermögenswirksame Leistungen (VL) – ein umständlicher Name, aber eine feine Sache. Fast alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf diesen Sparzuschuss vom Arbeitgeber, doch viele verzichten darauf, oft aus Unwissenheit. Das Geld kommt vom Arbeitgeber, doch es fließt nicht automatisch, sondern nur dann, wenn man einen speziellen Vertrag dafür abgeschlossen hat. Arbeitgeber fördern damit den Vermögensaufbau ihrer Mitarbeiter, so die Idee. Die Stiftung Warentest hat in der März-Ausgabe von „Finanztest“ die Fakten zu VL zusammengetragen. Der wichtigste Tipp: VL auf jeden Fall nutzen. Wer darauf verzichtet, und das tun Schätzungen zufolge rund die Hälfte der Berechtigten, der verliert einen Haufen Geld. Im Laufe eines Arbeitslebens können mehrere tausend Euro zusammenkommen.

Von 6 bis 40 Euro

Wie viel VL einem Berufstätigen zustehen, das regelt der Tarif- oder Arbeitsvertrag. Banken zahlen ihren Mitarbeitern beispielsweise 40 Euro jeden Monat. Beschäftigte in der Eisen- und Stahlindustrie und im Kfz-Gewerbe West erhalten 26,59 Euro monatlich, Beamte hingegen oft nur 6,65 Euro.

Förderung vom Staat

Für manche VL-Sparverträge gibt es eine staatliche Förderung, die Arbeitnehmersparzulage. Allerdings ist sie an Einkommensgrenzen geknüpft – viele Arbeitnehmer liegen mit ihrem Verdienst darüber. Es ist hier nicht der Bruttoverdienst gemeint, sondern das zu versteuernde Einkommen – also brutto abzüglich Werbungskosten und anderen Posten, die sich von der Steuer absetzen lassen.

Arbeitnehmer müssen für VL wie für ihr Gehalt Steuern und Sozialabgaben zahlen. Eigene Leistungen werden aus dem Nettogehalt bezahlt. Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus den Verträgen unterliegen nach Berücksichtigung des Sparerfreibetrags der Abgeltungsteuer.

Welche Verträge gelten

Welchen VL-Vertrag ein Sparer abschließen will, kann er meist selbst entscheiden. Zur Auswahl stehen Bank- und Fondssparpläne, Bausparverträge, Genossenschaftssparen sowie Lebens- und Rentenversicherungen. Auch die Tilgung eines Baukredits ist möglich.

ETF im Vorteil

„Finanztest“ empfiehlt Aktienfondssparpläne, vorzugsweise mit günstigen ETF, börsengehandelten Fonds. Sie bieten die höchsten Renditechancen. Die Förderung ist lukrativer als bei den anderen VL-Verträgen und auch die Einkommensgrenzen sind höher.

Sparen und warten

Die Sparbeiträge fließen sechs Jahre. Nach der letzten Rate folgt eine Wartefrist bis zum Jahresende. Spätestens nach sieben Jahren kann der VL-Sparer über sein Geld verfügen. In der Wartezeit schließt er im Idealfall schon den nächsten Vertrag ab. Dann können die Zahlungen des Arbeitgebers nahtlos weiterlaufen. So lassen sich VL auch als Altersvorsorge nutzen.

Für Aktienmuffel

Wer keine Förderung erhält und auch keine Aktien mag, kann einen Banksparplan abschließen. Viele lukrative Angebote gibt es zwar nicht, doch der VL-Sparplan der Degussa Bank bringt voraussichtlich 2,75 Prozent Rendite pro Jahr. Das ist im Vergleich zu dem, was es für Tagesgeld oder Sparbriefe zurzeit gibt, enorm.

Für Bausparer

Bausparen ist beliebt, unter anderem bei den Banken. Es gehörte bei fast allen angefragten Instituten zum Repertoire. Bei manchen gibt es gar nichts anderes. Bei Bausparverträgen ist die Sparzulage geringer als bei Fonds, aber es besteht noch die Chance auf Wohnungsbauprämie.

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