Carsharing: Neuer Gigant greift an

von Redaktion

Die Carsharing-Anbieter Car2Go und DriveNow fassen ihre Dienste zusammen, das Bundesverkehrsministerium will Hürden für neue Anbieter weiter abbauen. Wer steht aktuell auf dem umkämpften Markt?

Mit einer Änderung des Personenbeförderungsrechts will Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) den Markt für neue Mobilitätsdienste liberalisieren. Die Zukunft von Sammelfahrdiensten und Vermittlungsapps könnte von noch mehr Anbietern geprägt sein. Bereits jetzt ist eine Vielzahl von Akteuren in dem Geschäft mit der neuen Mobilität vertreten. Angesichts der Konkurrenz starten Daimler und BMW mit einem Zusammenschluss ihrer Carsharing-Angebote DriveNow und Car2Go in eine gemeinsame Zukunft.“. Konkret bedeutet dies eine neue Markenfamilie mit für Mitglieder. Share Now fasst die Carsharing-Sparte zusammen, Charge Now betreibt Ladesäulen für Elektromobile, Reach Now bietet eine App, über die Nutzer sich eine Transportkette vom Fahrrad über den Mietwagen bis hin zum Nahverkehr zusammenstellen können. Park Now reserviert Parkplätze und rechnet die Gebühren etwa in Parkhäusern bargeldlos ab. Free Now schließlich verschafft den Kunden ein Taxi, einen Fahrer mit Mietwagen oder einen Elektro-Tretroller.

Die Konzerne investieren mehr als eine Milliarde Euro, um ihre bestehenden Angebote zu erweitern und zu verzahnen, wie sie am Freitag in Berlin zum offiziellen Start des Zusammenschlusses mitteilten. Für die beiden bestehenden Car–sharing-Flottennamen Car2go und DriveNow soll es eine Übergangszeit geben – bis zum neuen Namen Share Now, wie es weiter hieß.

Eine Bestandsaufnahme zur Mobilität:

Ridesharing

Die Begriffe Ridesharing oder Pooling-Angebote bezeichnen Fahrdienste, bei denen sich Nutzer Fahrten mit anderen Menschen teilen. Die Dienste sind in mehreren deutschen Städten auf den Straßen unterwegs. Häufig schließen sich öffentliche Verkehrsunternehmen dazu mit großen Konzernen zusammen. Viele der Dienste laufen derzeit noch mit einer Ausnahmegenehmigung, die das Personenbeförderungsgesetz „zur praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten oder Verkehrsmittel“ für einen begrenzten Zeitraum vorsieht. In München befindet sich der Ridesharing-Dienst IsarTiger des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes aktuell noch in einer Probephase mit kleiner Nutzergruppe.

Sollten die Vorschläge aus dem Eckpunktepapier des Bundesverkehrsministeriums umgesetzt werden, könnten die Dienste künftig auf die Ausnahmegenehmigungen verzichten.

Car und Bikesharing

Nicht unter das Personenbeförderungsgesetz fallen Dienste, die Angebote ohne Fahrer wie Leihautos, Roller und Fahrräder als teilbares Gut zur Verfügung stellen. Laut dem Bundesverband Carsharing waren Anfang 2019 rund 2,46 Millionen Accounts bei deutschen Diensten registriert. Die Branchengrößen unter den Fahrzeuganbietern ohne feste Stationen sind Daimler und BMW mit Car2Go und DriveNow. Die führen ihre Unternehmen jetzt zusammen und werden damit laut Bundesverband zum „mit Abstand größten Anbieter auf dem Markt“.

Fahrdienstvermittler

Fahrdienstvermittler verfügen in der Regel über keine eigene Fahrzeugflotte, sondern leiten Kundenanfragen an Fahrer weiter, so zum Beispiel das umstrittene US-amerikanische Unternehmen Uber. In Deutschland gibt es das Angebot des Fahrdienstes nur eingeschränkt und in vier Städten: Berlin, München, Düsseldorf und Frankfurt am Main. Das Unternehmen darf Fahrten nur an professionelle Chauffeure und an Taxifahrer vermitteln.

Anders als Taxifahrer dürfen Uber-Fahrer Aufträge bisher nicht direkt vom Fahrgast annehmen. Außerdem müssen Mietwagenfahrer an ihren Hauptstandort zurückkehren oder auf dem Weg dorthin sein, bevor sie einen neuen Auftrag annehmen können. Das Eckpunktepapier des Verkehrsministers sieht eine Abschaffung dieser Rückkehrpflicht vor. Zudem soll das Pooling-Verbot für Mietwagen aufgehoben werden, sofern die Funktionsfähigkeit des Linienverkehrs oder einzelner Linien dadurch nicht bedroht oder gefährdet wird. Bisher darf der Dienst keine Einzelplätze vermieten.

Auch die Daimler-Tochter mytaxi ist ein Fahrdienstvermittler. Pooling geht hier ebenfalls: In der App können sich Nutzer über die „Match“-Option eine Strecke in Berlin oder Hamburg mit anderen Fahrgästen teilen – bisher aber nur zwischen 18 und 6 Uhr morgens, so ein Sprecher.

Mobility as a Service

Mobilität als Dienstleistung – so die deutsche Bezeichnung in der anglophilen Branche – bezeichnet ein Konzept, das die verschiedenen Fortbewegungsmittel zusammenführt und miteinander kombiniert. Nutzer bekommen so eine Mischung aus unterschiedlichen Verkehrsmitteln angeboten, wenn sie von A nach B wollen. Ein Beispiel ist Jelbi, eine App der Berliner Verkehrsbetriebe, die im Sommer an den Start gehen soll. Nutzer können so über eine App Leihrad, Bus und Bahn oder Kurzleihwagen finden, kombinieren, buchen und zahlen.  wm, dpa

Artikel 3 von 5