Das Finanzamt kann unter bestimmten Umständen an den Kosten für einen Umzug beteiligt werden. „Wenn der einzige Grund des Umzugs die Krankheit des Steuerpflichtigen oder eines in der Wohnung lebenden nahen Angehörigen ist, dann können Umzugskosten zu außergewöhnlichen Belastungen führen“, erklärt Er
Dieser Artikel (ID: 987139) ist am 26.02.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).