LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Handwerkerleistungen im Neubau

Horst K.: „Wir haben eine Wohnung in einer Wohnanlage, die derzeit erstellt wird, gekauft und sind im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Nach Fertigstellung werden wir in die Wohnung einziehen. Bis dahin fallen für uns für Änderungen und zusätzliche Einbauten Kosten an, die mit dem Bauträger direkt beauftragt und abgerechnet werden. Können wir anteilige Lohnkosten der Handwerkerleistungen in der Einkommensteuer geltend machen? Wie werden die Mehrkosten steuerlich behandelt?“

Wer sich eine Eigentumswohnung kauft, muss stolze Summen auf den Tisch legen. Da ist die Überlegung, ob man von steuerlicher Seite hierfür Hilfe in Anspruch nehmen kann, naheliegend. Tatsächlich gibt es eine Norm für haushaltsnahe Handwerkerleistungen. Wer einen Handwerker für Renovierungs-, Erhaltu

Mittwoch, 14. Januar 2026

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