Früh genug rechnen
Spätestens mit dem 25. Geburtstag Ihres Kindes fallen Kindergeld, beitragsfreie Familienversicherung und andere Leistungen weg. Das kann ein Minus von mehreren tausend Euro im Jahr bedeuten. Familien mit mittleren und höheren Einkommen können dieses oft teilweise über die Steuer ausgleichen.
Anlage Unterhalt ausfüllen
Wenn Kindergeld und Kinderfreibetrag wegfallen, Ihr Kind aber weiterhin Ihre finanzielle Unterstützung braucht, können Sie dessen Unterhalt bis zu 9168 Euro als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Dafür füllen Sie bei Ihrer Steuererklärung die Anlage „Unterhalt“ aus.
Riester-Zahlung erhöhen
Melden Sie Ihrem Riester-Anbieter, wenn Ihr Kind 25 wird. Im Folgejahr erhalten Sie keine Kinderzulage mehr. Um weiter von der vollen staatlichen Förderung zu profitieren, müssen viele Eltern ihre Sparbeiträge erhöhen. Sie können dann oft stärker steuerlich profitieren. Tragen Sie Ihre Riester-Beiträge in die Anlage „AV“ ein.
Kassenbeiträge absetzen
Wenn Sie die Krankenkassenbeiträge für Ihr Kind übernehmen, können Sie diese als außergewöhnliche Belastung in der Anlage „Unterhalt“ eintragen.