Messen: Oft kein Widerruf möglich

von Redaktion

Auf Messekäufen gilt häufig der Grundsatz: Ein Widerruf ist nicht möglich. Allerdings gilt das nicht mehr so uneingeschränkt, erklärt die Verbraucherzentrale. Wenn ein Kunde vom Händler in einiger Entfernung des Messestandes persönlich angesprochen und zum Messestand geführt wird, kann nach einem Vertragsschluss ein Widerrufsrecht bestehen. Gleiches kann gelten, wenn am Stand Waren angeboten werden, die mit der Messe nichts zu tun haben, wie zum Beispiel Zeitschriften-Abos. Hat der Unternehmer aber regelmäßig einen Stand auf der Messe, besteht kein Widerrufsrecht.

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