Leben die Eltern getrennt, darf auch ein zweijähriges Kind beim anderen Elternteil übernachten – wenn es ihm gut tut und es eine stabile Beziehung zu ihm hat. Denn auch Übernachtungen gehören zum Umgangsrecht. Eine generelle Altersgrenze gibt es nicht. Das muss der andere Elternteil hinnehmen. Auf e
Dieser Artikel (ID: 990936) ist am 04.03.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).