Leben die Eltern getrennt, darf auch ein zweijähriges Kind beim anderen Elternteil übernachten – wenn es ihm gut tut und es eine stabile Beziehung zu ihm hat. Denn auch Übernachtungen gehören zum Umgangsrecht. Eine generelle Altersgrenze gibt es nicht. Das muss der andere Elternteil hinnehmen. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Az: 6 UF 116/17) weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin. Im konkreten Fall hatte das Familiengericht ein Umgangsrecht für den Vater festgelegt, wonach das Kleinkind alle zwei Wochen mit Übernachtung und in den Ferien beim Vater ist. Dagegen klagte die Mutter – und verlor. Ein Teilsorgerechtsentzug komme nur in Betracht, wenn es dem Wohl des Kindes entspreche, weil etwa die Kommunikation der Eltern schwer gestört ist und sie sich nicht mehr über die Belange des Kindes austauschen könnten. Das war aber nicht der Fall.