LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wer muss für die Abgasklappe zahlen?

Wolfgang P.: „Wir haben eine Eigentumswohnung in einem Altbau (3. Stock) und heizen mit Gasheizöfen. Diese sind seit Jahrzehnten in Betrieb, vom Bezirkskaminkehrer abgenommen und sie werden jährlich inspiziert. Es gab nie eine Beanstandung. Vor zwei Jahren wechselte eine Wohnung im Erdgeschoss den Eigentümer und der neue Besitzer baute einen holzbefeuerten Kaminofen ein. Dieser wurde auf dem Kaminzug umgeleitet, an dem sich bisher nur der Gasheizofen in unserem Schlafzimmer befand. Hiervon wurden wir nicht unterrichtet. Wir bemerkten dies erst, als in unserem Schlafzimmer plötzlich starker Rauchgeruch auftrat. Zur Abhilfe wird nun von uns verlangt, an unserem Gasheizofen eine Abgasklappe anbringen zu lassen. Wer hat in diesem Fall die Kosten für die Abgasklappe zu tragen?“

Beginnen wir am Anfang: Wenn ich es richtig verstehe, verlangt die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) von Ihnen, die Abgasklappe in Ihren Heizofen einbauen zu lassen. Dies ist grundsätzlich nicht möglich. Die WEG hat nur insoweit Beschlusskompetenz, als bauliche Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum

Donnerstag, 5. Februar 2026

30 Tage einmalig 0,99 €

  • danach 36,90 € mtl.
  • und jederzeit kündbar
Zum Angebot

3 Monate einmalig 36,90 €

  • Mindestlaufzeit 3 Monate,
  • danach monatlich kündbar
Zum Angebot
66% Rabatt sichern!

Sie interessieren sich für die gedruckte Zeitung?

Passende Angebote dazu finden Sie hier.

Abonnenten-Login Anmeldung für Abonnenten

ePaper-Zugang freischalten
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.