BERICHTIGUNG

Kein Pflichtteilsanspruch für Neffen

von Redaktion

In unserer gestrigen Ausgabe der Rubrik „Leser fragen – Experten antworten“ ist uns ein Fehler unterlaufen: Pflichtteilsberechtigt sind im Erbrecht lediglich Ehe- und Lebenspartner, Kinder sowie deren Abkömmlinge und gegebenenfalls auch die Eltern. Pflichtteilsansprüche für Geschwister, Neffen oder Nichten gibt es dagegen nicht. Wir bitten, die falsche Darstellung zu entschuldigen!

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