In unserer gestrigen Ausgabe der Rubrik „Leser fragen – Experten antworten“ ist uns ein Fehler unterlaufen: Pflichtteilsberechtigt sind im Erbrecht lediglich Ehe- und Lebenspartner, Kinder sowie deren Abkömmlinge und gegebenenfalls auch die Eltern. Pflichtteilsansprüche für Geschwister, Neffen oder Nichten gibt es dagegen nicht. Wir bitten, die falsche Darstellung zu entschuldigen!