LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wird ein Verlustvortrag vererbt?
Manfred H.: „Im Rahmen einer Erbschaft erhielt ich die Info, dass der Erblasser noch einen steuerlich anerkannten Verlustvortrag aus Kapitalerträgen hat. Ich als Erbe habe das Konto noch als Nachlasskonto bestehen lassen und frage mich, ob ich als Erbe auch den Verlustvortrag geerbt habe, verwenden kann oder dieser nun verfallen ist. Wäre dieser Vortrag nur mit den geerbten Papieren verrechenbar oder ist dieser auch mit künftigen Gewinnen frei zu verwenden?“
Es ist gesetzlich geregelt, dass Verluste aus Kapitalvermögen nur mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen. Eine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten ist hingegen ausgeschlossen.
Im Jahr 2011 hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs entschieden, dass Verlustvorträge, die nach d