Kein Kindergeld bei Studium neben Vollzeitjob
Kindergeld kann auch für volljährige Kinder gezahlt werden. Absolviert der Nachwuchs nach dem Schulabschluss eine Ausbildung, fließt die Leistung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Nimmt das Kind aber nach einem Bachelorabschluss eine Arbeit auf und setzt ein Masterstudium neben dem Beruf fort