Streit um Berufskleidung vor Bundesfinanzhof
Selbstständige und Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Tätigkeit typische Berufsbekleidung tragen müssen, können die Kosten für die Anschaffung, Änderung, Reparatur und Reinigung von der Steuer absetzen. Ob dies auch für den schwarzen Anzug gilt, der im Prinzip auch in der Freizeit getragen werden könn