LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Verwalter in der Pflicht
Karlheinz H.: „Ich habe bei Ihnen gelesen, dass eine Herausgabepflicht der Eigentümerliste an Miteigentümer sich bereits aus dem Verwaltervertrag ergibt. Ich habe daraufhin den Verwaltervertrag unserer Wohneigentümergemeinschaft durchgesehen, kann aber keinen Passus entdecken, der darauf Bezug nimmt