Worum sich Eltern kümmern müssen

von Redaktion

Vor der Geburt

1. Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren und klären, ob während der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot gilt. 2. Beim Arzt Bescheinigung über den Geburtstermin beantragen. 3. Mutterschaftsgeld bei Krankenkasse oder Bundesversicherungsamt beantragen. 4. Geplante Elternzeit mindestens sieben Wochen vor Beginn dem Arbeitgeber mitteilen. 5. Unterlagen für Geburtsurkunde vorbereiten, zum Beispiel Heiratsurkunden und Geburtsurkunden der Eltern heraussuchen. 6. Klären, ob das Kind gesetzlich oder privat versichert wird. 7. Unterlagen für Elterngeldantrag vorbereiten.

Nach der Geburt

1. Geburtsurkunde beantragen. 2. Krankenkasse informieren und Versicherung des Kindes klären. 3. Nicht verheiratete Paare: gegebenenfalls Vaterschaft anerkennen. 4. Geburtsurkunde an Krankenkasse schicken, wegen Mutterschaftsgeld. 5. Geplante Elternzeit mindestens sieben Wochen vor Beginn dem Arbeitgeber mitteilen. 6. Kindergeld beantragen, sobald die Steu–eridentifikationsnummer eingetroffen ist. 7. Falls nicht automatisch erfolgt: Anmeldung des Kindes beim Einwohnermeldeamt. 8. Elterngeld beantragen.

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