Ehemann ist automatisch Vater der Kinder seiner Frau

von Redaktion

Bekommt eine verheiratete Frau Kinder, ist der Ehemann automatisch der Vater. Jedenfalls rechtlich gesehen. Es spielt keine Rolle, dass die Mutter mit einem anderen Mann zusammenlebt, der der leibliche Vater ist. Damit die Kinder seinen Namen tragen können, ist eine rechtskräftige Vaterschaftsanfechtung notwendig, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Az: 20 W 153/18, 20 W 154/18). Darüber informiert der Deutsche Anwaltverein.

Im konkreten Fall bekam eine aus Marokko stammende Mutter mit ihrem deutschen Lebensgefährten zwei Kinder. Er erkannte die Vaterschaft an und die Kinder erhielten seinen Namen.

Über zehn Jahre später reiste der Ehemann der Frau aus Marokko nach Deutschland ein. Durch die Anmeldung erfuhr das Standesamt Offenbach von der Ehe und berichtigte die Geburtseinträge der Kinder. Mit der Folge, dass die Kinder nun weder Vor- noch Familiennamen führten.

Dagegen legten sowohl die Mutter als auch der marokkanische Ehemann Beschwerde ein. Das Gericht stellte fest, dass die Kinder in der Tat keinen Familiennamen hätten. Denn nur die Eheleute hätten ihren jeweiligen Nachnamen als Familiennamen für die Kinder bestimmen können. Die Vornamenwahl sei dagegen verbindlich.  dpa

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