Mit soviel Gegenwind hatte Bayerns Finanzminister Albert Füracker wohl nicht gerechnet: Unternehmen, die in der Vergangenheit auf Seiten wie Google inseriert haben, drohten saftige Steuernachzahlungen. Nach Recherchen des ZDF-Magazins „Frontal 21“ hatten Finanzbehörden in Bayern von Firmen 15 Prozent Quellensteuer auf ihre Zahlungen für Werbung an Online-Giganten gefordert – und zwar bis zu sieben Jahre rückwirkend. Das Geld sollten sich die deutschen Firmen dann von den Internetriesen zurückholen. Experten schätzten diese Möglichkeit als aussichtslos ein (wir berichteten mehrfach).
Auf die Idee sind Betriebsprüfer des Finanzamts München III gekommen. Nach kräftigem Gegenwind stellte sich der CSU-Minister, dessen Beamte Erfinder des „bayerischen Abkassiermodells“ waren, jetzt an die Spitze der Gegenbewegung. „Auf Veranlassung Bayerns wurde eine Klärung auf Bund-Länder-Ebene erreicht“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Jetzt stehe endgültig fest, dass inländische werbetreibende Unternehmen keinen Steuereinbehalt bei Onlinewerbung vornehmen müssen, gab Finanzminister Albert Füracker bekannt. „Die jetzt erreichte Klärung zwischen Bund und Ländern bedeutet, dass den inländischen Unternehmen unnötige steuerliche Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Onlinewerbung erspart bleiben“, unterstrich Füracker.
Zuvor wollte das Bayerische Finanzministerium die betroffenen Fälle nur offenhalten, bis man in der juristischen Bewertung zu einer „bundeseinheitlichen Verwaltungsauffassung“ gekommen sei.
Mittelstandsvertreter hatten das bayerische Modell als empörend bezeichnet. „Der bayerische Fiskus kapituliert vor Google und Co. und hält sich bei kleinen und mittelständischen Betrieben schadlos“, sagte Mario Ohoven, der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft gegenüber unserer Zeitung. „Der Staat treibt hier ein gefährliches Spiel mit der Existenz mittelständischer Unternehmer“, weil er an die US-Konzerne nicht herankomme. mm