Die Regeln für den Frühjahrsputz

von Redaktion

Wenn die Temperaturen steigen und die Sonne scheint, wird es Zeit für einen Frühjahrsputz. Allerdings muss man sich auch beim Säubern von Wohnung oder Auto an Regeln halten.

VON LARS BECKER

Die gute Nachricht zuerst: Man kann sogar Steuern mit dem Frühjahrsputz sparen! Allerdings nur, wenn man einen Profi beauftragt.

Wer Profis machen lässt, spart Steuern

Für haushaltsnahe Dienstleistungen vom Fensterputzen über die Gartenpflege bis zur Wohnungsreinigung werden 20 Prozent der Arbeitskosten bis höchstens 4000 Euro jährlich von der tariflichen Einkommenssteuer abgezogen. Für größere Projekte wie den Austausch von Bodenbelägen, eine Neugestaltung des Gartens oder eine Markise für die Terrasse kommen zusätzlich noch einmal bis zu 20 Prozent der Handwerkerleistungen bis höchstens 1200 Euro jährlich hinzu. Entscheidend für die Anerkennung beim Finanzamt ist, sich eine Rechnung ausstellen zu lassen, in denen die Arbeitskosten getrennt von denen für Material, Maschinen oder Anfahrt aufgelistet sind.

Auch mit dem Saugen muss mal Schluss sein

Wer den Frühjahrsputz lieber selbst abwickelt, darf beim Saugen, Möbelrücken oder Entrümpeln seine Nachbarn nicht aus dem Auge verlieren. Im Mietvertrag festgelegte Ruhezeiten in der Nacht oder am Sonntag müssen also eingehalten werden. Ruhestörende Arbeiten sollten in der Regel zwischen 20 Uhr abends und 8 Uhr morgens generell unterbleiben.

Mieter nicht zum Putzen gezwungen

Reinigungs-Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam. Die Häufigkeit und Gründlichkeit des (Frühjahrs-)Putzens obliegt übrigens dem Mieter. Zwar ist der dazu verpflichtet, „den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache durch eine pflegliche und schonende Behandlung zu gewährleisten“ (Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland). Mietvertragliche Klauseln, die zum Beispiel das Fensterreinigen durch den Mieter mindestens alle sechs Monate vorsehen, sind allerdings unwirksam.

Auf den Vermieter kann man die Fensterreinigung allerdings auch nicht abwälzen, selbst, wenn man das Fenster nicht öffnen kann. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH/Az.: VIII ZR 188/16) nach der Klage eines Mieters, der in einem Loft mit nicht zu öffnenden Glassegmenten wohnt. Laut BGH verbleibe die Reinigungspflicht beim Mieter, selbst wenn er die Reinigung durch eine Fachfirma vornehmen lassen müsse.

Sperrmüll nicht auf die Straße stellen

Wer den Frühjahrsputz zum Entmüllen nutzt, darf den Sperrmüll zwar auf seinen privaten Grund, aber nicht auf eine öffentliche Straße stellen. „Das wäre eine unerlaubte Nutzung des öffentlichen Raums“, sagt Evi Thiermann, Sprecherin des Abfallwirtschaftsbetriebs München. Das hat unter anderem etwas mit der Verletzungsgefahr zu tun. Deshalb sollte man die ausrangierten Möbel und Teile entweder selbst zum Wertstoffhof bringen, wo sie in der Regel kostenlos angenommen werden. Oder man nutzt den meist kostenpflichtigen Abholservice. Einige Gemeinden bieten aber auch eine kostenlose Sperrmüll-Abholung zu bestimmten Terminen an.

Autowäsche am besten nur in der Waschanlage

Der Frühjahrsputz erstreckt sich bei vielen auch aufs Auto. Doch Vorsicht: Die Stadt München etwa erlaubt das Autowaschen nur auf Privatgrund, wenn das Wasser in die städtische Kanalisation geleitet wird, keine Reinigungsmittel und Hochdruckreiniger zum Einsatz kommen sowie keine Unterboden-, Motor- oder Radwäsche durchgeführt wird. Auf öffentlichen Straßen sollte man sein Auto gar nicht waschen, weil es ein Verkehrshindernis im Sinne des § 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO) darstellt und es sich zudem um eine unerlaubte Sondernutzung im Sinne des Art. 18 a Bayer. Straßen- und Wegerecht (BayStrWG) handelt. Bei Verstößen kann ein Bußgeld drohen. Schließlich können bei der Fahrzeugwäsche auf eigene Faust Mineralöle und Schwermetalle in den Wasserkreislauf gelangen. Hier also gilt: Den Frühjahrsputz nur in Autowaschanlagen durchführen.

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