LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Keine Steuer aufs Pflegegeld

Eva G.: „Wir sind ein Rentnerehepaar, schwerbehindert und beziehen mit Pflegestufe 2 monatlich 316 Euro. Muss der Betrag bei der Einkommensteuer angegeben werden? Wird er irgendwie mit der Rente verrechnet? Was können wir alles absetzen? Für was müssen wir die 316 Euro verwenden, braucht es dazu Belege? Bitte helfen Sie uns, damit alles korrekt abläuft.“

Der Gesetzgeber will mit dem Pflegegeld die häusliche Pflege unterstützen, sodass Sie solange wie nur möglich in ihrem gewohnten Umfeld leben können. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das Pflegegeld nicht der steuerlichen Einkunftserzielung, sondern vielmehr der Abmilderung der erhöhten Aufwendun

Montag, 12. Januar 2026

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