Mitsprache beim Wohnungsverkauf

Eigentümer können nicht immer ohne Weiteres ihre Wohnung verkaufen. Oft müssen sie dafür erst den Verwalter oder die Gemeinschaft der Eigentümer fragen. Ein Blick in die Teilungserklärung gibt dazu Auskunft.

VON SABINE MEUTER

Angenommen, ein Eigentümer möchte seine Wohnung verkaufen. Dann kann er nicht immer frei entscheiden, wer das Objekt bekommt. Oft ist dafür die Zustimmung des Verwalters oder der Eigentümergemeinschaft nötig. „Wenn dem so ist, dann ist dies in der Teilungserklärung festgelegt“, sa

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Montag, 12. Januar 2026

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