Poller dienen unter anderem als Durchfahrtssperren. Doch Gemeinden müssen sie so aufstellen, dass Autofahrer sie etwa durch gut sichtbare Markierungen und entsprechende Beleuchtung gut erkennen können. Verstößt die Gemeinde gegen diese Verkehrssicherungspflichten, muss sie im Einzelfall nach einem U
Dieser Artikel (ID: 1005499) ist am 26.03.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).