Online gekaufte Matratzen darf man ausprobieren
Im Internet gekaufte Matratzen dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zurückgegeben werden, obwohl ihre Schutzfolie schon entfernt worden ist. Ähnlich wie bei Kleidungsstücken könne der Verkäufer die Matratze reinigen oder desinfizieren und wieder verkaufen, erklärten die Luxe