Für kleine Aufmerksamkeiten, die Apotheker ihren Kunden beim Einlösen von Rezepten mitgeben, gelten künftig möglicherweise strengere Beschränkungen als bisher. Das zeichnete sich in einer Verhandlung des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) über zwei Werbeaktionen ab, die die Wettbewerbszentrale vor
Dieser Artikel (ID: 1007845) ist am 29.03.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 35), Wasserburger Zeitung (Seite 35), Mangfall-Bote (Seite 35), Chiemgau-Zeitung (Seite 35), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 35), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 35), Neumarkter Anzeiger (Seite 35).