Private Bauherren sollten den Fortschritt auf ihrer Baustelle immer im Auge behalten. Stocken die Arbeiten, ist die Baustelle nicht ausreichend besetzt oder sind die Maßnahmen sogar eingestellt, sollten sie stutzig werden. Denn das können Anzeichen für Probleme der Baufirma sein, erklärt der Bauherren-Schutzbund. Wachsam werden sollten Bauherren auch, wenn kein Material mehr auf die Baustelle geliefert wird oder Unternehmer um einen Vorschuss auf die nächste Abschlagszahlung bitten. Verdichten sich die Indizien für eine Insolvenz, ist eine außerordentliche Kündigung des Bauvertrags möglich. Um diese rechtssicher durchzuführen, ist eine Absprache mit einem Baurechtsanwalt dringend anzuraten. Private Bauherren bleiben im Insolvenzfall oft nicht nur auf den Kosten sitzen, sondern auch auf einer Bauruine.